Personenschäden
Die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit bei einem Verkehrsunfall hat in der Regel materielle und immaterielle Schadenspositionen zur Folge. Materielle Schadenspositionen sind z. B. die Kosten der Heilbehandlung, Pflegekosten und Verdienstausfall.
Die Schmerzen des Verletzten, seine Beeinträchtigungen und möglicherweise verbleibende Folgeschäden sind immaterielle Schadenspositionen und werden in Form von Schmerzensgeld entschädigt. Wie das Schmerzensgeld im Einzelfall zu beziffern ist, hängt von vielen Kriterien ab. Es ist Aufgabe des Rechtsanwalts, diese Kriterien herauszuarbeiten und dafür Sorge zu tragen, dass ein angemessener Betrag zugesprochen wird.
Sachschäden
Grundsätzlich kann der Geschädigte die Erstattung seiner Reparaturkosten verlangen, entweder auf Grundlage der Reparaturrechnung, oder auf Basis eines Sachverständigengutachtens. Typische weitere Schadenspositionen sind die Kosten des Sachverständigengutachtens, die Wertminderung, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten.
Hierbei sind viele Besonderheiten zu beachten. Es empfiehlt sich deswegen, die Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts geltend zu machen. Trifft den Unfallgegner das Alleinverschulden an dem Unfall, werden die hierdurch entstehenden Rechtsanwaltskosten in der Regel vollständig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.