Bußgeldverfahren

Wir übernehmen die Verteidigung in Bußgeldverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug.

Die wohl meisten Verfahren betreffen Geschwindigkeitsübertretungen. Eine effektive Verteidigung erfordert neben fundierten Rechtskenntnissen ein ständig aktualisiertes Wissen zum aktuellen Stand der Technik bei den eingesetzten Messgeräten.

Nicht auf dem Stand der Technik sind nach wie vor die Lasermessgeräte, denn aufgrund fehlender fotografischer Dokumentation kann die Richtigkeit der Messung im Verfahren nicht objektiv überprüft werden. Besonders mögliche Zuordnungsfehler bieten stets Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung des Betroffenen.

Wir beraten und vertreten Sie ggf. auch in Strafverfahren mit verkehrsrechtlichem Bezug.

Typische Straftaten mit verkehrsrechtlichem Bezug sind unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht oder Fahrerflucht), Beleidigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Steht eine solche Straftat im Raum, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten.