Entwurf und Überarbeitung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
Die Bedeutung von AGB wird gerade von kleineren Unternehmen häufig unterschätzt. Das „Kleingedruckte“ bietet neben dem Effekt der Rationalisierung von Vertragsschlüssen eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Rechtslage zugunsten des jeweiligen Verwenders zu beeinflussen, um einen späteren Forderungseinzug zu erleichtern. Im Falle der Insolvenz des Vertragspartners ist ein wirksam in den Vertrag einbezogener Eigentumsvorbehalt sogar oft die einzige Chance, nicht mit der gesamten Forderung auszufallen.
Wir entwerfen auf Ihre Branche zugeschnittene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Einkaufsbedingungen (EB). Auf Wunsch überprüfen wir diese in regelmäßigen Abständen und gleichen diese an die sich ständig ändernde Rechtslage an.
Beratung und Schulung Ihrer Mitarbeiter
Die tägliche Praxis zeigt, dass es selbst bei langjährig im Einkauf oder Verkauf tätigen Mitarbeitern häufig an elementaren Grundkenntnissen des Vertrags- und Schuldrechts fehlt. Zahlt der Kunde später nicht, können selbst kleine Fehler bei der Formulierung des Angebots oder der Auftragsbestätigung dazu führen, dass ein Prozess verloren wird oder ein nachteiliger Vergleich geschlossen werden muss. Auf Wunsch beraten und schulen wir Ihre Mitarbeiter. Wir vermitteln die notwendigen Grundkenntnisse auf den einschlägigen Rechtsgebieten wie Vertragsschluss, Rechtsfolgen bei Verzug und Schlechtleistung, Absicherung von Forderungen sowie Einbeziehung von AGB und EB.