Mängel und Schäden

Der Bauunternehmer ist verpflichtet, das Bauwerk frei von Mängeln zu errichten. Ein Mangel liegt regelmäßig vor, wenn das Bauwerk von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder wenn die Bauleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Tauchen Mängel auf, meinen viele Auftraggeber instinktiv, immer im Recht zu sein und bei der Mängelbeseitigung „freie Hand zu haben“. Oft wird ohne Abstimmung mit dem Auftragnehmer die Mängelbeseitigung an Dritte vergeben und die Kosten sollen dann dem ursprünglichen Auftragnehmer aufgebürdet werden. Diese Vorgehensweise ist für den Auftraggeber jedoch sehr gefährlich.

Denn bei der Geltendmachung der Mängelrechte sind, abhängig vom Inhalt des Bauvertrages, eine Reihe von Formalien einzuhalten. Es empfiehlt sich somit stets, möglichst frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen.